Heimarbeit
Heimarbeit Immer mehr Menschen wollen bzw. müssen zu Hause arbeiten. Das Angebot ist groß, von Büroarbeiten, leichten Montagearbeiten, Klebearbeiten und Malarbeiten, Näharbeiten bis hin zum Teleworking (eine Form von Heimarbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik ausgeführt werden kann). Die Unternehmen und Dienstleister bieten die Arbeit im Internet oder über Zeitungsannoncen an. Nicht jedes Angebot ist seriös und sollte daher vorher genaustens geprüft werden
Heimarbeit - Rechts und Versicherungslage Als Heimarbeit gilt jede gewerbliche und industrielle Hand- und Maschinenarbeit, die von Heimarbeitnehmern und Heimarbeitnehmerinnen - allein oder mit gleichgestellten Mitarbeitern - in ihren Wohnungen oder anderen von ihnen bestimmten Arbeitsräumen gegen Lohn ausgeführt wird. Gleichgültig ist dabei, ob der Heimarbeiter die erforderlichen Roh-und Hilfsstoffe selbst beschafft oder von seinem Arbeitgeber erhält. Man unterscheidet zwei Arten von Heimarbeit: selbstständige und unselbstständige Heimarbeit
Selbstständige Heimarbeit: Bei der selbstständigen Heimarbeit wird unabhängig vom Arbeitgeber eine Heimarbeit verrichtet. Diese kann von einem Kunden in Auftrag gegeben werden. In diesem Falle muss ein Gewerbe angemeldet werden
Unselbstständige Heimarbeit: Sie wird meist zu Hause oder in einem anderen vom Heimarbeitnehmer bestimmten, dafür eingerichteten Arbeitsraum - allein oder in einer Gruppe - gegen Lohn für einen (oder mehrere) Arbeitgeber ausgeführt. Die Anmeldung eines Gewerbes ist in diesen Fall nicht notwendig. In vielen Fällen handelt es sich bei der Heimarbeit um sog. 400,- Euro Jobs. In diesem Verdienstbereich fallen für Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialabgaben an (Brutto für Netto). Für den Arbeitnehmer bleibt eine derartige Tätigkeit auch als Nebenbeschäftigung steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei 401-bis-800-Euro-Jobs: Einen Übergang zu den echten Mini-Jobs bilden die Arbeitsverhältnisse für Teil- oder Vollzeitbeschäftigte mit einem Einkommen von 401 bis 800 Euro. Die vom Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialbeiträge steigen langsam an, während der Arbeitgeber die normalen Sozialbeiträge zu zahlen hat
Heimarbeit - Entgeltansprüche Heimarbeiter haben Anspruch auf ordnungsgemäße Bezahlung ihrer Arbeit. Sie können je nach gesetzlicher oder tariflicher Regelung oder nach einzelvertraglicher Vereinbarung, ein Mindestgeld, Urlaubsgeld, Feiertagsgeld, einen Zuschlag zur wirtschaftlichen Sicherung für den Fall der Krankheit, einen Heimarbeits- oder Unkostenzuschlag sowie vermögenswirksame Leistungen verlangen. Heimarbeit - Tipps
Natürlich gibt es seriöse und vielleicht sogar lukrative Angebote für alle Arten von Heimarbeit. Nur leider tummeln sich hier auch viele schwarze Schafe auf den Markt. Vorsicht ist immer dann geboten, wenn unklar bleibt, welche Tätigkeit ausgeführt werden soll, gleichzeitig aber ein hoher Verdienst versprochen wird. Ein sicheres Zeichen für Unseriösität ist, wenn der Kontakt über eine 0190er-Nummer geht und für Infobroschüren und Arbeitsmaterial Kosten verlangt werden, bevor man auch nur einen Cent verdient. Liste mit unseriösen Anbietern von Nebenjobs und Heimarbeit gibt es bei der Verbraucherzentralen und im Internet.Versuchen Sie vor Annahme einer Heimarbeit genaue Informationen über das Unternehmen den Arbeitsablauf und der Form der Abrechnung zu erhalten. Wenn möglich nehmen Sie mit Heimarbeitern Kontakt auf, die schon eine längere Zeit für das Unternehmen arbeiten. Ganz anders sieht es bei seriöser Heimarbeit aus. Firmen, die solche vergeben, müssen dies beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz anmelden und mitteilen, wen sie beschäftigen. Für Heimarbeiter gelten umfangreiche Sozialleistungen und Mindestlöhne, ebenso Kündigungs- und Mutterschutz
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Aktualisiert: 29-Oct-2005