Feuerwerk / Pyrotechnik
Feuerwerk / Pyrotechnik – Begriffsbestimmung Unter dem Begriff „Feuerwerk“ verbindet der Laie in der Regel das Abbrennen von Leuchtraketen, Sternenfontänen und ähnlichem zu Silvester oder bei besonderen Veranstaltungen. Aber auch feuerwerksähnliche Effekte bei Bühnenshows fallen ihm dabei ein. Der Begriff „Feuerwerk“ bedeutet aber richtigerweise das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen. Hierunter fallen neben den bekannten Feuerwerkskörpern auch Streichhölzer oder die Vorrichtung zum explosionsartigen Zünden von Airbags. „Pyros“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Feuer“. Die Anwendung von Pyrotechnik ist also die fachliche Bezeichnung für den Umgang mit Explosivstoffen, nicht aber von Sprengstoffen. Sprengstoffe explodieren oft mit einer oft zerstörenden Wirkung, während bei der Pyrotechnik Materialien eingesetzt werden, die schnell abbrennen und eher eine treibende Wirkung aufweisen.
Feuerwerk / Pyrotechnik – Bestandteile Feuerwerkskörper bestehen in der Regel hauptsächlich aus einem Gemisch Salper, einem Brennstoff wie Kohle oder Schwefel, also dem bekannten Schwarzpulver. Dieses Gemisch sorgt dafür, dass es schnell abbrennt anstatt zu detonieren. Für die gewünschten Leucht- und Farbeffekte finden weitere Zutaten in die Feuerwerkskörper wie: Salze, hier Strontium für Rot, Natrium für Gelb, Barium für Grün und Kupfer für Blau. Die Farben Weiß und Silber werden durch das Hinzufügen von Aluminium, Magnesium oder Titan erzeugt. Für Gold dienen Eisen und Kohle. Je heißer die Stoffe abbrennen, desto höher ist deren Leuchtkraft.
Feuerwerk / Pyrotechnik – Klassifizierung Aus Sicherheitsgründen wurden vom Gesetzgeber im Sprengstoffgesetz die verschiedenen pyrotechnischen Feuerwerke in zwei verschiedene Kategorien wie Feuerwerke für Vergnügungszwecke sowie für den technischen Bereich unterteilt. Diese Kategorien wurden wiederum in verschiedene Klassen aufgesplittet, die je nach Klassifizierung einer strengen und einschränkenden Verwendung unterliegen
Feuerwerk / Pyrotechnik – Ausnahmegenehmigung Wenn Sie ein Feuerwerk außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit abbrennen möchten, beispielsweise an einem runden Geburtstag oder einer Hochzeitsfeier, benötigen Sie eine von Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung ausgestellte Ausnahmegenehmigung. Diese wird aber in der Regel nur sehr selten ausgestellt und kann bis zu 100,00 Euro kosten.
Feuerwerk / Pyrotechnik – Weitere Verwendungszwecke Feuerwerke werden nicht nur für Vergnügungszwecke oder Bühnenshows eingesetzt, sie dienen auch als Notsignale. Hier stehen beispielsweise Handfackeln, Signalraketen, Signalpatronen oder auch schwimmfähige Rauchsignale zur Verfügung. Diese pyrotechnischen Gegenstände zeichnen sich vor allem durch eine längere Leuchtdauer sowie einer ggf. sehr großen Steighöhe aus.
Feuerwerk / Pyrotechnik – Berufe Es gibt zwei Hauptberufe rund um das Feuerwerk: Den Feuerwerker und den Pyrotechniker. Der Feuerwerker ist für das Abbrennen der pyrotechnischen Gegenstände ausgebildet worden. Die Ausbildung des Pyrotechnikers hingegen schließt noch die Herstellung der Feuerwerke mit ein. Bei beiden Ausbildungsberufen, für die mehrere theoretische und praktische Lehrgänge absolviert werden müssen, sind die Absolventen anschließend berechtigt, Feuerwerke nicht nur abzubrennen sondern diese auch zu lagern, was ansonsten Laien streng verboten ist. Für den Transport der pyrotechnischen Gegenstände hingegen benötigen auch ausgebildete Personen einen besonderen Gefahrguttransportschein, für den sie die entsprechende Ausbildung nachweisen müssen. Auch ein besonderes Fahrzeug, welche sich hierfür eignet, muss für den Transport verwendet werden.
Feuerwerk / Pyrotechnik – Zuwiderhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz Da von pyrotechnischen Gegenständen grundsätzlich eine nicht zu unterschätzende Gefahr ausgeht, hat hier der Gesetzgeber bei Zuwiderhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz relativ hohe Strafen angesetzt
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Aktualisiert: 11-Jul-2006