Beerdigung
Beerdigung – Allgemeines Der Tod ist ein Tabuthema. Niemand setzt sich gerne vorab und freiwillig mit dem Sterben, dem Tod und den Aufgaben der Hinterbliebenen auseinander. Stirbt ein Familienangehöriger, ist alles andere wichtig als die Organisation von Behördengängen. Doch trotz Trauer und Schmerz ist eine Auseinandersetzung mit Formalitäten und der Beerdigung des Toten notwendig: diese Entscheidungen können leider nicht verschoben werden, bis Schock und Trauer nachlassen.
Wichtig ist es vorab, sich in Ruhe und konzentriert zu informieren und über den Ablauf einer Beerdigung Gedanken zu machen. Hierzu zählt nicht nur die Art der Bestattung sondern auch der Ablauf der Feierlichkeiten. Es gibt eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen: der Gesetzgeber toleriert bei weitem nicht alle Wünsche, die Verstorbene zu Lebzeiten äußerten oder Hinterbliebenen nach einem plötzlichen Tod haben mögen.
Beerdigung – Bestattungsformen In Deutschland besteht ein Bestattungszwang für menschliche Leichname. Grundsätzlich haben Sie die Wahl zwischen zwei Formen der Beerdigung: eine Erdbestattung oder die Feuerbestattung in einem Krematorium. Alternativen der Bestattung haben Sie bei der Feuerbestattung und der anschließenden Verwendung der Urne bzw. der Asche.
Erdbestattung Bei dieser Bestattungsform wird der Leichnam in einem Sarg auf einem Friedhof beerdigt. Zwar können Sie frei wählen, auf welchem Friedhof dieser beigesetzt werden soll, doch Bestattungen außerhalb genehmigter Beerdigungsstätten sind nicht erlaubt. Es ist zwingend vorgeschrieben, Tote in einem Sarg zu begraben. Eine Bestattung ohne Sarg, beispielsweise in Tücher gehüllt wie in manchen nicht-christlichen Religionen, ist nicht zulässig.
Feuerbestattung Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam vor der Beisetzung in einem Krematorium zu Asche verbrannt. Die Asche wird anschließend in eine Urne gegeben. Die Urne kann in einer Grabstelle beigesetzt werden. Sie haben hier die Wahl, diese auf ein anonymes Urnenfeld, in ein Urnenhaus oder in ein spezielles Urnengrab zu verbringen. Eine Alternative ist die Seebestattung. Hier wird die Urne im Meer versenkt. Dies ist mit verhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Die Urne darf nicht von den Angehörigen selbst zu einem Boot gebracht werden, sondern muss von einem professionellen Bestatter überführt werden.
Um sicher zu sein, dass Sie sich für die richtige, gewünschte oder passende Bestattungsart entscheiden, sollte Sie zu Lebzeiten mit Ihren Angehörigen und Familienmitgliedern sprechen
Beerdigung – Totenfürsorgerecht Das Totenfürsorgerecht regelt, wer den Ort der letzten Ruhestätte und den Ablauf der Beerdigung bestimmt. In erster Linie ist dies der Verstorbene selbst, der die Entscheidung vorab treffen kann. Jedermann kann sich eine Grabstätte aussuchen, kaufen und mit einem Bestattungsinstitut alle Einzelheiten klären und vertraglich fixieren.
Als Alternative steht es frei, Wünsche nach der Beerdigungsform entweder direkt im Testament fest zu halten oder eine außertestamentarische Willensäußerung abzugeben. Diese Willensäußerung sollte nahen Verwandten oder Freunden übergeben werden, die diese im Falle des Todes beachten müssen.
Beerdigung – Art und Kosten Der Gesetzgeber schreibt über die Art der Beerdigung vor, dass diese „standesgemäß“ zu erfolgen hat. Der Begriff „standesgemäß“ wird so verstanden, dass die Beerdigung dem vorherigen Lebensstandard des Toten angeglichen sein sollte
Auch wenn der Erbe selbst die Beerdigung nicht selbst in die Wege geleitet hat, muss er für die Kosten im Rahmen einer standesgemäßen Beerdigung aufkommen und diese dem Totenfürsorger zurückerstatten.
Beerdigung – Ablauf Über den Ablauf der Beerdigung können Sie in der Regel frei bestimmen. Hier spielt es vor allem eine Rolle, ob der Verstorbene einer Glaubensgemeinschaft angehört hat oder nicht. Bei Atheisten sollte auf eine Beerdigung im Beisein eines Pfarrers wohl verzichtet werden, auch wenn dies möglich ist.
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Aktualisiert: 10-Jul-2006